Domains/KK-Anträge

ID #1022

Domainrichtlinie

Eine Domain kann (ungeachtet der TLD ) nur bestehen aus Ziffern (0 bis 9), Bindestrichen, den Buchstaben A bis Z und den weiteren Buchstaben. Sie muss wenigstens einen Buchstaben enthalten und darf mit einem Bindestrich weder beginnen noch enden sowie nicht an der dritten und vierten Stelle Bindestriche enthalten. Groß- und Kleinschreibung werden nicht unterschieden. Die Mindestlänge einer Domain beträgt drei, die Höchstlänge 63 Zeichen; sofern die Domain Buchstaben aus der Anlage enthält, ist für die Höchstlänge die gemäß dem Request for Comments 3490 in der sogenannten ACE-Form kodierte Fassung der Domain maßgebend. Unzulässig als Domain sind die Bezeichnungen anderer TLDs (wie z. B. .com, .net, .org und sämtliche länderbezogenen TLDs), Buchstabenkombinationen, die in deutschen Kfz-Kennzeichen zur Benennung des Zulassungsbezirks verwendet werden (nur bei .de-Domains), sowie Zeichenfolgen, die sich ergeben, wenn man in derartigen Buchstabenkombinationen ä durch ae, ö durch oe und ü durch ue ersetzt.

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Letzte Änderung des Artikels: 2006-09-14 12:09
Autor: Christof Grigutsch
Revision: 1.0

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