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Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht oder Rückgaberecht zu ?

Bei sog. Fernabsatzverträgen steht dem Unterzeichner grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, § 355 BGB, § 312 d BGB. Allerdings kann dem Verbraucher auch ein Rückgaberecht bei Lieferung über Waren eingeräumt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass der Widerruf nicht begründet werden muss. Er muss auch ausgesprochen werden, was auch dadurch geschehen kann, das man die Waren zurücksendet.

Grundsätzlich gilt eine 2-Wochenfrist, wobei diese Frist sich verlängern kann, wenn der Unternehmer vorher seine Informationspflicht nicht erfüllt hat. Ein Widerrufsrecht besteht dann nicht, wenn die Waren speziell nach Kundenwünschen angefertigt worden sind (z. B. bei Maßhemden) oder wenn es sich um Lieferungen von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software handelt, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Auch Zeitschriften, Illustrierte und Zeitungen können nicht so ohne weiteres, nachdem man sie gelesen hat, zurückgeschickt werden. Bei Versteigerungen i. S. des § 156 BGB ist ein Widerruf ebenfalls nicht möglich.

Im übrigen ist es eigentlich in der Praxis zwischenzeitlich so, dass die meisten Versandhäuser ein Rückgaberecht einräumen, ohne dass ein gesonderter Widerruf ausgesprochen werden müsste.

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