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Verträge
Wer ist Verbraucher und wer ist Unternehmer?
Was unter diesen Begriffen zu verstehen ist, ist geregelt in §§ 13 und 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die eine Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Das heißt, ein Verbraucher handelt eigentlich nur zu privaten Zwecken. Bestellt also jemand von zu Hause aus einen PC oder ein Laptop und benötigt er diese nicht für seine berufliche Fortbildung, so handelt er als Verbraucher, wenn er diese Bestellung aufgibt.
Der Unternehmer wird definiert als natürliche oder juristische Person oder rechtskräftige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Unternehmer handelt also zu geschäftlichen Zwecken.
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Letzte Änderung des Artikels: 2007-01-30 14:15
Autor: Christof Grigutsch
Revision: 1.0
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